Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen – das entschied das Kölner Verwaltungsgericht. Zuvor ergab eine Umfrage: 70 Prozent der Deutschen finden eine Beobachtung richtig.

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen – das entschied das Kölner Verwaltungsgericht. Zuvor ergab eine Umfrage: 70 Prozent der Deutschen finden eine Beobachtung richtig.