Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren Leipziger Oberstaatsanwältin wegen falscher uneidlicher Aussage bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Montag mit. Der 5. Strafsenat in Leipzig habe daher die Revision der Juristin