München (dpa/tmn) – Auch Radler müssen sich im Straßenverkehr an die Sorgfaltspflicht halten. Ansonsten haften sie nach einem Unfall allein. Etwa dann, wenn sie ohne auf die Vorfahrt zu achten vom Bürgersteig auf die Straße fahren. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 2847/
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