Dürfen Kontrolleure einem Mann den Zugang zu einer Party verwehren, weil er zu alt aussieht? Mit dieser Frage befasst sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der damals 44 Jahre alte Kläger und zwei Begleiter waren im Sommer 2017 nicht auf ein Open-Air-Event in München gelassen worden.