Ein Mitarbeiter eines Unternehmens, das vom Deutschen Bundestag beauftragt wurde, soll Grundrisse an russische Nachrichtendienste weitergegeben haben. Der Generalbundesanwalt wirft ihm Agententätigkeit vor.

Ein Mitarbeiter eines Unternehmens, das vom Deutschen Bundestag beauftragt wurde, soll Grundrisse an russische Nachrichtendienste weitergegeben haben. Der Generalbundesanwalt wirft ihm Agententätigkeit vor.