Für Sachleistungen des Arbeitgebers werden keine Sozialabgaben fällig. Verlockend – aber das geht nur, wenn dafür nicht an anderer Stelle der Lohn gekürzt wird. Das Bundessozialgericht wies jetzt ein Möbelhaus in die Schranken.

Für Sachleistungen des Arbeitgebers werden keine Sozialabgaben fällig. Verlockend – aber das geht nur, wenn dafür nicht an anderer Stelle der Lohn gekürzt wird. Das Bundessozialgericht wies jetzt ein Möbelhaus in die Schranken.