Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Lübcke lässt zur Befragung von Sachverständigen oder Zeugen Zuschauer zu. Zu diesen Sitzungen dürfen Besucher und Journalisten trotz der Corona-Beschränkungen ins Parlament kommen, sie müssen vor der Sitzung einen Corona-Schnelltest mac