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Nicht zugelassenes Krebsmittel: 72-Jähriger vor Gericht


Wegen der Herstellung und des Verkaufs eines nicht zugelassenen Krebsmittels muss sich von heute an (9.30 Uhr) ein 72-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Molekularbiologen vor, das Medikament GcMAF von Januar 2014 bis Mai 2017 an Ärzte und Heilpraktike