Eine Frau fiel auf einen Heiratsschwindler herein und überließ ihm eine Erbschaft. Das Jobcenter wollte ihr anschließend Hartz-IV-Leistungen verweigern. Zu Unrecht, wie das Landgericht Stuttgart jetzt urteilte.

Eine Frau fiel auf einen Heiratsschwindler herein und überließ ihm eine Erbschaft. Das Jobcenter wollte ihr anschließend Hartz-IV-Leistungen verweigern. Zu Unrecht, wie das Landgericht Stuttgart jetzt urteilte.