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Vertrag: Verzicht auf Klagen gegen Kohleausstieg


Der Kohleausstieg ist auch rechtlich unter Dach und Fach. Der Bund und die betroffenen Energiekonzerne haben am Mittwoch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 unterzeichnet. Der Vertrag schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für