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Amri-Untersuchungsausschuss: Opposition scheitert mit Klage vor Bundesverfassungsgericht


Dem Untersuchungsausschuss zum Anschlag in Berlin bleibt die Befragung eines V-Mann-Führers verwehrt, das Verfassungsgericht gibt dem »Staatswohl« Vorrang. Die Opposition sieht sich in ihrer Aufklärungsarbeit behindert.