Karlsruhe (dpa) – Die Verfolgung ausländischer Kriegsverbrecher durch deutsche Ermittler und Strafgerichte bleibt uneingeschränkt möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil grünes Licht. Eine in den vergangenen Jahren entstandene Diskussion au
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