Karlsruhe (dpa) – Deutsche Ermittler dürfen auch in Zukunft ausländische Kriegsverbrecher jagen und in Deutschland vor Gericht bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil uneingeschränkt grünes Licht. Demnach genießen Funktionsträger fremder St