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OVG: Kein Recht auf Sofortimpfung für 83-jährige Eheleute


Zwei über 80 Jahre alte Eheleute aus Essen haben keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gegen das Corona-Virus. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag per Eilverfahren entschieden und damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz bestätigt (Az.: 13 B 58/21).