Die AfD versucht bis zuletzt, vom Verfassungsschutz nicht als Verdachtsfall eingestuft zu werden. Vor dem Verwaltungsgericht Köln wurden zwei Klagen und zwei Eilanträge gegen die Bundesbehörde eingereicht.

Die AfD versucht bis zuletzt, vom Verfassungsschutz nicht als Verdachtsfall eingestuft zu werden. Vor dem Verwaltungsgericht Köln wurden zwei Klagen und zwei Eilanträge gegen die Bundesbehörde eingereicht.