Bei einer Kündigung besteht Anspruch auf eine Abfindung, vor dem Rauswurf muss abgemahnt werden und bei der Bewerbung darf geflunkert werden. Richtig? Nicht unbedingt. Tappen Sie nicht in die Falle. Es gibt wenige Bereiche im Leben, in denen es so viel Halbwissen und Mythen gibt wie im Beruf. Habe i
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