Münster (dpa/tmn) – Wird eine Immobilie vererbt, wird nicht in jedem Fall Erbschaftsteuer fällig. Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen. In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder
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