Vermieter müssen über eine Untervermietung informiert werden. Aber einen Anspruch auf ein persönliches Treffen mit dem Untermieter haben sie nicht, entschied ein Berliner Gericht.

Vermieter müssen über eine Untervermietung informiert werden. Aber einen Anspruch auf ein persönliches Treffen mit dem Untermieter haben sie nicht, entschied ein Berliner Gericht.