Eine Abteilungsleiterin fand heraus, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Erhöht wurde ihr Gehalt trotzdem nicht. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil zur Lohngleichheit gefällt.

Eine Abteilungsleiterin fand heraus, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Erhöht wurde ihr Gehalt trotzdem nicht. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil zur Lohngleichheit gefällt.