Berlin (dpa/tmn) – Senioren müssen prinzipiell für ihre Rente Einkommensteuer zahlen. Dabei bleibt aber ein gewisser Anteil steuerfrei. Maßgebend für den steuerfreien Anteil ist das Jahr des Rentenbeginns. “Je später man in Rente geht, desto niedriger ist der steuerfreie Anteil”, erklärt Isabel Kloc
