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Gericht gibt Eilantrag statt: Corona-Protest in München

Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch dem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Proteste in der Landeshauptstadt stattgegeben. Ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen könne die präventiven Verbote voraussichtlich nicht rechtfertigen, erklär