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Datenschutz: Ungewolltes Foto in Broschüre rechtfertigt Entschädigung

Münster/Berlin (dpa/tmn) – Der Datenschutz ist eindeutig geregelt: Möchte der Arbeitgeber ein Foto einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nutzen, muss eine schriftliche Einwilligung vorliegen. Außerdem müsse darüber aufgeklärt werden, wofür das Foto genutzt werden soll, sagt ein Gericht. Auf da