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Noch kein Verdachtsfall: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten


Berlin/Köln (dpa) – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, der dem Bundesamt und der Partei zugestellt wurde. Das Gericht verbietet dem